Umgang mit Gefahrstoffen:
• Werden alle Mitarbeiter/innen, die mit Gefahrstoffen beschäftigt sind, mindestens einmal jahrlich unterwiesen?
• Die Unterweisung muss von den Unterwiesenen mit Unterschrift bestätigt werden.
• Sind für die verwendeten Gefahrstoffe Betriebsanweisungen an übersichtlicher Stelle am Arbeitsplatz ausgehängt (denken Sie auch daran, dass ab Juni 2015, für Gefahrstoffe, die
Kennzeichnung/Gefahrensymbole gem. GHS / CLP verpflichtend sind)?
• Wird das Risikopotential der Gefahrstoffe bewertet und dokumentiert bzw. eine mögliche Substitution geprüft?
• Wird ein Gefahrstoffverzeichnis gem. GefStoffV geführt?
• Werden die Lager- und Kennzeichnungsvorschriften für Gefahrstoffe eingehalten?
Beförderung von Gefahrgütern:
• Mitarbeiter/innen, die mit Gefahrgütern beschäftigt sind (auch Be- und Entladen, Verpacken, u.s.w.), müssen regelmäßig geschult werden.
• Wenn jährlich mehr als 50 t Gefahrgüter befördert oder entladen werden, muss ein Gefahrgutbeauftragter schriftlich bestellt werden.
• Achten Sie auf die zulässige Verpackung, die korrekte Beschriftung, und Ladungssicherung, sowie die Zusammenladeverbote der Gefahrgüter.
• Die Angaben im Versandpapier müssen der ADR-Vorschift entsprechen.
• Der Fahrer muss bei Überschreitung der Grenzmenge eine ADR-Bescheinigung (Gefahrgutführerschein) vorweisen können.
• Lassen Sie sich die ordnungsgemäße Übernahme des Gefahrgutes, sowie die Einhaltung der ADR-Vorschriften vom Fahrer schriftlich bestätigen (Warntafel am Fahrzeug, Schutzausrüstung, u.s.w.)
Lagerung von wassergefährdenden und umweltgefährlichen Stoffen:
Das Lagern von wassergefährdenden, brennbaren und sonstigen umweltgefährlichen Stoffen unterliegt einer strengen Reglementierung. Wird diese nicht eingehalten, können bei Havarien, Brände oder
Unfällen existenzielle Nöte die Folge sein (Stichwort: Umweltstrafrecht, Versicherungsrecht).
• Haben Sie Ihre Läger nach der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) bewertet? Diese Bewertung bzw. das Ergebnis gibt Auskunft darüber, wie die Lagerung zu
erfolgen hat.
• Bei Lager-Mengenüberschreitung brennbarer Flüssigkeiten (abhängig von Flammpunkt) ist das Lager erlaubnisbedürftig bzw. überwachungsbedürftig. Auch die Belange des Explosionsschutzes sind zu
beachten.
• Lagerbehälter unterliegen in der Regel einer wiederkehrenden Prüfung durch die ZÜS.
Abfallmanagement:
• Erzeugen Sie Sonderabfälle zur Beseitigung, so müssen Sie diese der Sonderabfallagentur andienen (Andienungspflicht-Baden-Würt.). Abhängig von der erzeugten Abfallmenge muss bei der SAA eine
Anzeige vorgenommen bzw. ein Antrag gestellt werden.
• Prüfen Sie die korrekte Führung der Nachweise.
Anlagenmanagement:
• Kommen bei Ihnen Fluorförderzeuge, Aufzüge, Hebebühnen, Druckbehälter, kraftbetätigte Tore, Schweißgeräte, elektr. Hebezeuge, Krane,........zum Einsatz? Diese unterliegen einer Erstprüfung bzw.
einer widerkehrenden Prüfung durch die ZÜS und / oder befähigte Person. Prüfbücher müssen geführt werden (Nützliche Hilfestellung liefern die BGV´n und BetrSichV).
• Druckbehälter (z. B. für Druckluft) sind bereits ab PS*V> 50 (max zuläßiger Druck * Volumen) überwachungsbedürftig. Somit unterliegen sie einer Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrend durch
die befähigte Person oder PS*V > 200 durch die ZÜS.
• Prüfen Sie die 4. BImSchV (4. Bundesimmissionsschutz- Verordnung). Dort werden alle gem. dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtigen Anlagen aufgelistet.
Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze:
• Werden alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen?
• Ist die Gefährdungsbeurteilung nachvollziehbar dokumentiert?
• Wurden die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Verbesserungsmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und dokumentiert?
• Wird die Gefährdungsbeurteilung bei geänderten Betriebsbedingungen angepasst?
Für Fragen oder Terminvereinbarungen erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer oder E-Mail:
+49(0)7728 / 91 91 69
E-Mail: info@asqum.de
Zusammenstellung von hilfreichen Informationen in den Bereichen Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Qualitätssicherung