Novelliertes Verpackungsgesetz
Grundlage
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) wurde angepasst und trat am 03. Juli 2021 in Kraft.
Einige Regelungen gelten erst ab 1. Januar 2022 bzw. 1. Juli 2022.
Für Hersteller und sämtliche Erstinverkehrbringer von verpackten Waren gilt eine Registrierungspflicht.
Pflichten
Ab 01.01.2022 Nachweis-pflicht für nicht beteiligungs-pflichtige Verpackungen, Verpflichtung zur Selbst-kontrolle.
Ausweitung der Pfandpflicht auf Einweggetränkever-packungen
Pfichten
Ab 01.07.2022 gilt die Registrierungspflicht für alle Hersteller und Erstinverkehr-bringer.
Unter dem Verpackungs-register "LUCID" müssen sich alle Hersteller und Erstinver-kehrbringer von Verpackungen (auch Mehrweg- und Transport-verpackungen) registrieren und Angaben zur Verpackungsart hinterlegen.